Weihnachtsgeschenk gefällt nicht – was tun?

Kaum sind die Weihnachtsfeiertage vorüber, sitzen unzählige Menschen vor Geschenken und denken sich im Stillen (oder seufzen laut): Was soll ich bloß damit anfangen? Das gefällt mir ja überhaupt nicht. Ob der Pullover kratzt, die Kamera noch Filme braucht statt Pixel oder ob die Skier für das pubertär aufgeschossene Kind einfach zu kurz sind: Das richtige Geschenk zu finden ist eben nicht so einfach, und manches, was mit viel Mühe ausgesucht wurde, trifft auf wenig Gegenliebe.

Nun heißt es schnell sein. Anders, als viele Menschen denken, hat man nämlich nicht das Recht, einen unerwünschten Artikel umzutauschen – ein Umtauschrecht gibt es wirklich nicht. Allerdings tauschen viele Läden aus Kulanz um, und zwar innerhalb von etwa ein bis zwei Wochen ab Kaufdatum – und natürlich meist nur mit dem Kaufbeleg. Umtausch ohne Bon oder Kassenzettel ist für den Händler kein Muss, aber der Handel kann natürlich aus Kundenservice dennoch eine Ware umtauschen.

Daß das fehlgeleitete Geschenk sich nach wie vor im Top-Zustand befinden und in der Originalverpackung vorliegen muß, versteht sich von selbst. Schließlich will der nächste Kunde, der sich für diesen Gegenstand interessiert, ebenfalls eine niegelnagelneue Ware erhalten. Meist erhält man aber nicht das Geld zurück. Stattdessen kann man für die Kaufsumme andere Waren erstehen, oder man bekommt eine Gutschrift, die man beim nächsten Einkauf in diesem Laden einlöst. Auf das Kleingedruckte sollte man allerdings achten – Gutschriften können nämlich verfallen.

Lebensmittel und Spezialanfertigungen werden übrigens nicht zurückgenommen, auch bei Unterwäsche kann man durchaus Schwierigkeiten bekommen. Wer also seinem oder seiner Liebsten Dessous verehren will, sollte das lieber vorher absprechen.

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